Das politische System Österreichs ist eine parlamentarische Demokratie. Der Staat hat eine föderale Struktur mit neun Bundesländern. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat.
Der Nationalrat ist das wichtigste gesetzgebende Organ und besteht aus 183 Abgeordneten. Die Mitglieder des Nationalrates werden alle fünf Jahre in allgemeinen Wahlen gewählt. Die Regierung wird vom Nationalrat gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Der Nationalrat hat die Macht, Gesetze zu verabschieden und kontrolliert die Regierung.
Der Bundesrat ist die zweite Kammer und besteht aus 62 Vertretern der neun Bundesländer. Die Mitglieder des Bundesrates werden von den Landtagen entsandt. Der Bundesrat hat weniger Macht als der Nationalrat und überprüft hauptsächlich die Gesetze des Nationalrates auf ihre Verfassungsmäßigkeit.
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt von Österreich, hat jedoch hauptsächlich eine repräsentative Rolle. Der Bundespräsident wird in allgemeinen Wahlen für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Er hat die Befugnis, Gesetze zu unterzeichnen und zu vetoieren, kann jedoch nur in begrenztem Umfang in die Politik eingreifen.
Das politische System Österreichs basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung, wobei die Legislative vom Nationalrat und dem Bundesrat, die Exekutive von der Regierung und die Judikative von den Gerichten wahrgenommen werden. Österreich ist Mitglied der Europäischen Union und hat das Recht, an den Entscheidungsprozessen der EU teilzunehmen.
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